20. Juni 2023

Teilarbeitsunfähigkeit

Eine Mitarbeiterin ist in einem 30%-Pensum angestellt.

Nebenbei ist sie selbstständig. Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft per 31.07.23 aus. Nun hat sie sich zu 30% krankschreiben lassen, aufgrund des Auslaufenlassens ihres Arbeitsvertrages. Sie arbeitet jedoch in ihrer Selbstständigkeit weiter.

Ist dies zulässig?

Oder wie gestaltet sich hier die Rechtslage? Danke für eure Hilfe!

Lieber Gruss

1 Antwort

Zuerst ist abzuklären, ob die attestierten 30 % Arbeitsunfähigkeit von einem 100 % Pensum (AUF 30 %) ausgehen oder vom 30 % Pensum (AUF 9 %).
Dann ist abzuklären, ob die Arbeitsunfähigkeit arbeitsplatzbezogen ist. Es kann sein, dass sie für die selbständige Tätigkeit nicht gilt.

Liegen aufgrund der Abklärungen objektive Anhaltspunkte vor, welche am Vorliegen der behaupteten Arbeitsunfähigkeit zwe...

Ronald B.
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