14. August 2025

Vereinbarung Pensum bei Stundenlöhnern?

Früher wurden die Arbeitsverträge für Stundenlöhner (war vor meiner Zeit) mit einem 100% Pensum abgeschlossen, was für mich nicht nachvollziehbar ist. In so einem Fall hat der Mitarbeiter ja auch Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung und wir müssten ihm den Lohn weiterzahlen, wenn mal weniger Arbeit vorhanden wäre. Ab sofort vereinbaren wir kein Arbeitspensum mehr, sondern wenden die folgende Formulierung an: 'Die Arbeitseinsätze erfolgen unregelmässig und nach Absprache je nach Bedarf'. Wie ist es nun, wenn wir den Mitarbeiter aufgrund zu wenig Arbeit am Mittag nach Hause schicken? Besteht dann ebenfalls eine Lohnzahlungspflicht (= Annahmeverzug des Arbeitgebers)? Wie ist das Ganze am besten zu handhaben?

1 Antwort

Einen Stundenlohn vereinbart man sinnvollerweise dann, wenn die Arbeitseinsätze unregelmässig sind und die Arbeitspensen stark schwanken, derart, dass es nicht möglich ist, einen Beschäftigungsgrad bzw. einen Monatslohn zu vereinbaren.

Die gewählte Formulierung weist auf Arbeit auf Abruf hin. Unabhängig davon, ob es sich um echte oder unechte Arbeit auf Abruf handelt (eher unechte, weil “nach Absprache”), muss man dem Arbeitnehmer ja anlässlich des Abrufs mitteilen, von wann bis wann man ihn benötigt. Dies ist vernünftigerweise Teil der Absprache. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Arbeitgeber sich verschätzt hat und der ...

Ronald B.
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