04. August 2026

Unfall bei Hausangestellte

Hallo Zusammen
Unsere Reinigungskraft ist im vereinfachten Abrechnungsverfahren und im Stundenlohn angestellt (jeweils 4h pro Woche) und hatte während dem Arbeiten bei uns einen Unfall. Nun ist sie 2 Monate arbeitsunfähig und wir bekommen Unfalltaggeld für sie. Wie müssen wir sie weiter bezahlen - können wir einfach die Taggelder an sie weitervergüten oder müssen wir sie noch anderweitig bezahlen, so als würde sie weiter die 4h Stunden bei uns leisten?
Danke für die Hilfe

1 Antwort

Die Antwort hängt von zwei Punkten ab:

Ist die Reinigungskraft obligatorisch UVG-versichert?
Was steht im Arbeitsvertrag bzw. besteht eine weitergehende Lohnfortzahlungspflicht?

Bei dieser Konstellation (Haushaltshilfe, Stundenlohn, vereinfachtes Abrechnungsverfahren, Arbeitsunfall während der Arbeit) gilt grundsätzlich Folgendes:

  • Die Reinigungskraft ist über Sie als Arbeitgeber gegen Berufs- und – bei mehr als 8 Stunden pro Woche – auch Nichtberufsunfälle versichert. Bei 4 Stunden pro Woche besteht zumindest die Versicherung gegen Berufsunfälle, was hier genügt.
  • Ab dem 3. Tag nach dem Unfall zahlt die UVG-Versicherung ein Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes.

Wenn Sie das Unfalltaggeld von der Versicherung erhalten, leiten Sie dieses an die Arbeitnehmerin weiter. Damit erfüllen Sie grundsätzlich Ihre Pflicht. Sie müssen nicht zusätzlich den Lohn für die ausgefallenen 4 Stunden pro Woche bezahlen, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

Das UVG-Taggeld beträgt grundsätzlich nur 80 % des versicherten Verdienstes. Ob Sie die restlichen 20 % bezahlen müssen, hängt davo...

Ronald B.
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