Überstunden bei Wchsel von Monats- zu Stundenlohn?
Hallo zusammen
Einer unserer Mitarbeiter möchte vom Monats- zum Stundenlohn wechseln. Nun stellt sich die Frage, was mit den Überstunden passiert, wenn im Personalreglement die Auazahlung der Überstunden wegbedungen wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
Mit dem Wechsel sucht der Arbeitnehmer wahrscheinlich einen Weg, für alle geleisteten Arbeitsstunden eine Bezahlung zu erhalten, wobei ihm die zeitliche Kompensation nicht zusagt.
Möglicherweise geht es in der Frage tatsächlich um die bisher aufgelaufenen Überstunden. Man kann die Frage aber auch so verstehen: Was passiert mit den Überstunden, welche entstehen, während er im Stundenlohn arbeitet?
Ist nämlich bspw. eine individuelle oder betriebliche Wochenarbeitszeit vereinbart, sind die Stunden, die darüber geleistet werden, Überstunden (Art. 321c Abs. 1 OR), auch bei Arbeitnehmern im Stundenlohn.
Bei Arbeitnehmern im Stundenlohn kann man keinen Freizeitausgleich gewähren (sie können nicht weniger als nicht arbeiten, um die Überstunden zu kompensieren). Auch wechselt er ja in den Stundenlohn wegen des Geldes (Annahme), da grundsätzlich jede geleistete Arbeitsstunde bezahlt ist.
Hier muss sich der Arbeitgeber die Frage stellen, ob der S...
Weshalb hat er denn überhaupt Überstunden? Sind diese wegbedungen, so hat man in aller Regel auch kein Recht es zu kompensieren. Sonst ist das ja reichlich witzlos.... Man bekommt eine geldwertige Leistung und/oder mehr Ferien, wenn man diesen Deal eingeht.
Die gemessenen Überstunden werden im Normalfall Ende Monat gelöscht.
So hättest du auch kein Problem, bei einem Wechsel. ...