27. März 2025

Überlastung Mitarbeitet?

Wenn ein Mitarbeiter sich in den letzten sechs Monaten regelmäßig in der Situation wiederfindet, Überstunden leisten zu müssen, um seiner Arbeit gerecht zu werden, und dieses Thema bereits mehrfach mit seinem Vorgesetzten besprochen hat, jedoch keine Veränderung eintritt, welche nächsten Schritte sind dann sinnvoll? In Deutschland gibt es hierfür Instrumente wie die Überlastungsanzeige, jedoch scheint eine solche Vorgehensweise in der Schweiz nicht etabliert zu sein.

5 Antworten

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Die Frage ist nun schon ein paar Monate her, dennoch möchte ich hier noch eine Antwort beisteuern. In meiner Studie habe ich Burnout Betroffene aus unterschiedlichen Branchen interviewt und musste leider feststellen, dass viele Führungskräfte sich die Gründe für eine Überlastung der Mitarbeitenden anhören, jedoch danach keine Veränderung der Situation eintritt. Deshalb wäre meiner Meinung nach ein Gespräch mit dem überlasteten Mitarbeitenden (um zu verstehen, wo genau zu viel Arbeit ansteht, Energiemanagement, was demotiviert, was motiviert etc.) und ein weiteres mit der Führungskraft (Energiemanagement, warum kann MA nicht entlastet werden, eigene Überlastung etc.) zielführender. Ausserd...

Veronika K.
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Überstundenarbeit muss nur dann geleistet werden, wenn sie notwendig ist und wenn der Arbeitnehmer sie zu leisten vermag und sie ihm zugemutet werden kann (Art. 321c Abs. 1 OR).

Wenn ein Arbeitnehmer Überstunden leisten muss, “um seiner Arbeit gerecht zu werden”, dann ...

Ronald B.
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Guten Tag

Vorab: eine solches Instrument, gibt es in der Schweiz nicht. Ich habe Ihnen hier den Link zu folgendem Artikel, welcher viele nützliche Informationen beinhaltet.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Überstunden resp. Überzeitarbeit ist an Voraussetzungen gebunden:

  • Sie müssen notwendig sein, dies wird grundsätzlich von den Vorgesetzten beurteilt
  • Mitarbeitende sind zur Leistung von Überstunden verpflichtet, «als er sie zu leisten vermag» (OR Artikel 321c Absatz 1). Dies bedeutet es muss ihm grundsätzlich möglich sein diese zu leisten, jedoch ist dies ein relativ dehnbarer Begriff
  • Sie müssen zugemutet werden können
  • Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes über die Arbeits- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden
  • Wegen Dringlichkeit der Arbeit oder bei ausserordentlich viel Arbeit
  • Zur Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen, sofern diese nicht durch andere Massnahmen beseitigt werden kön...
Marina Z.
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