Rückzahlung Aus- und Weiterbildungskosten
Ein Mitarbeiter verlässt unser Unternehmen und hat noch eine Aus- und Weiterbildungsvereinbarung respektive eine Verpflichtungsdauer, welche noch nicht abgelaufen ist. Da wir ihm nicht nur die Kosten sondern auch Zeit für seine Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt haben, stellt sich mir die Frage, zu welchem Stundensatz er die Zeit (pro rata) zurückzahlen muss. Er hatte in den vergangenen Jahren verschiedene Lohnerhöhungen. Die Weiterbildung dauerte von Feb - Dez 24, die Verpflichtungszeit Jan 25 - Dez 26. Ist der Satz während der Weiterbildung oder während der Verpflichtungszeit massgebend?
1 Antwort
Es ist zu hoffen, dass die Vereinbarung die relevanten Aspekte enthält und korrekt abgefasst wurde:
- Rückzahlungsklauseln müssen klar, verhältnismässig und zeitlich begrenzt sein.
- Die Verpflichtungsdauer („Bindungsfrist“) darf nicht übermässig lang sein.
- Während der Bindungsfrist erfolgt die Rückzahlung typischerweise pro rata temporis (monatlich sinkender Betrag).
- Rückzahlbar sind in erster Linie:
- direkte Ausbil...