Rückforderung von Minusstunden nach Jahresabschluss möglich?
Austritt einer Mitarbeiterin per 31.12.2025. Der Lohnlauf wurde am 19.12. durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Mitarbeiterin 12 Minusstunden. Sie wurde gefragt, ob sie die Minusstunden bis zum Austritt abbauen möchte oder ob diese vom Lohn abgezogen werden sollen. Sie hat zugesagt, die Stunden abzubauen.
Bis zum Austritt wurden die Minusstunden jedoch nicht abgebaut. Der Lohn wurde voll ausbezahlt. Inzwischen sind der Jahresabschluss erfolgt, die Lohnsummen gemeldet und die Lohnausweise bereits erstellt.
Frage:
Darf bzw. kann der Betrag für die 12 Minusstunden nachträglich von der ehemaligen Mitarbeiterin zurückgefordert werden?
Oder ist dies aus abrechnungs- bzw. sozialversicherungsrechtlicher Sicht problematisch, da die Lohnmeldungen und Lohnausweise bereits abgeschlossen sind?
1 Antwort
Hallo
Ja, dieser Fall kommt leider nicht selten vor. Im Zweifelsfall und wenn möglich, hätte man hier idealerweise noch ausstehende Ferienguthaben zurückbehalten können, um eine allfällige Rückforderung der Minusstunden im Januar zu verrechnen. Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, der ehemaligen Mitarbeiterin die 12 Minusstunden in Rechnung zu stellen. Ob diese Forderung letztlich beglichen wird, ist jedoch offen.
Ich empfehle, zunächst telefonisch mit ihr Kontakt aufzunehmen, um die Situation transparent zu erläutern und falls erforderlich, die Rechnungsstellung anzukündigen.
Sofern ihr ein Payrollsystem im Einsatz habt, das eine Rückrollung erlau...