Pause gilt als Arbeitszeit?
Laut Arbeitsgesetzt Art. 15 abs. 2 Gelten Pausen als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmerin den Arbeitsplatz nicht erlassen dürfen.
Wie sieht ihr dies, wenn man auf einem Lastschiff arbeitet und das Mittagessen auf dem See einnimmt, muss die Pause somit vom Arbeitgeber bezahlt werden, kann ja das Schiff nicht verlassen.
Könnte man hier die Pausenregelung analog Abs. 1 machen, aber da nicht nach Hause eine Verpflegungspauschale machen?
1 Antwort
Sofern sich die Arbeitnehmer unter vertretbaren hygienischen Bedingungen ausruhen und verpflegen können, gilt die Pause am Arbeitsplatz als gewährt; sie muss jedoch an die Arbeitszeit angerechnet werden (Art. 15 Abs. 2 ArG). Als Kriterien für Pausenorte, die alle Anforderungen zum Schutz der Gesu...