10. Juni 2025

Nicht gesetzlicher Feiertag als Ferientag?

Darf man als Arbeitgeber einem Mitarbeiter an einem nicht gesetzlichen Feiertag (Pfingstmontag im Kanton Solothurn) vorschreiben, frei zu nehmen (also verbieten, zu arbeiten) und dazu einen Ferientag aufzuwenden?

Der Fall ist zusätzlich herausfordernd, da die Person sonst in Vertrauensarbeitszeit angestellt ist.

Danke für eure Einschätzungen.

3 Antworten

Ich kenne es so, dass man im Januar eine Liste zur Verfügung stellt, wo alle Feiertage, aber auch die Brückentage und andere Sonderregelungen enthalten sind.

Bei den Brückentagen kann dann erklärend stehen, dass man an diesen Tagen nicht arbeiten muss, sondern entweder Kompensieren oder Ferien beziehen muss. (sinngemäss bei euch der Pfingstmontag aufzuführen und der Hinweis, dass Kader ohne Zeitaufschreibung eine...

Peter Z.
1 Bewertung

Entweder ist Vertrauensarbeitszeit vereinbart oder nicht. Das Arbeitszeitmodell “sonst Vertrauensarbeitszeit” existiert nicht.

Da bei Vertrauensarbeitszeit (hoffentlich im Einklang mit den entsprechenden arbeitsgesetzlichen Bestimmungen) die Zeitsouveränität beim Arbeitnehmer liegt, ist es schlicht “systemwidrig”, ihm bezüglich Arbeitszeit etwas vorzuschreiben.

Wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart wurde, ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers (Art. 321d OR) ...

Ronald B.
0 Bewertungen

Gute Frage!

Grundsätzlich können Sie als AG bestimmen, wann MA in die Ferien gehen (Art. 329c Abs. 2 OR), aber: Sie haben angemessen auf die Interessen des MA Rücksicht zu nehmen. Wenn die “Brücke” also kurzfristig angekündigt wurde und der MA dann arbeiten w...

Marc F.
0 Bewertungen

Schließen