Neuer Arbeitgeber während Freistellung - wie Lohndifferenz rechnen?
Wir haben eine MA, die während der Freistellung eine neue Stelle angetreten hat. Sie meldete uns dies, will aber den Lohn nicht bekannt geben. Wir sind ja verpflichtet, ihr die Differenz zu zahlen, falls sie am neuen Ort weniger verdient.
- Gilt die Differenz auf den Lohn zu 100% (die MA war bei uns und beim neuen AG Teilzeit) oder effektiv?
- Muss Sie uns den neuen Lohn “beweisen” also mittels Vertrag oder AG-Bestätigung?
- Läuft die Unfallversicherung über uns weiter oder beim neuen AG?
2 Antworten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der Freistellungszeit den vollen Lohn zu zahlen. Daran kann angerechnet werden, was die Arbeitnehmerin während der Freistellungszeit neu woanders verdient (Art. 324 Abs. 2 OR). Somit ist klar, dass der effektive Lohn gemeint ist.
Ja, im Rahmen der Treuepflicht muss die Arbeitnehmerin den Verdienst melden (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Bestätigung neuer Arbeitgeber). Macht sie das nicht, kann davon ausgeg...
Ich hatte eine ähnlichen Fall. Wir mussten wie folgt vorgehen:
- Differenz zu effektiven Lohn.
- Dazu brauch...