Lohngleichheitsanalyse nochmal durchführen?
Bei uns streiten sich gerade die Geister, wie oft die Lohngleichheitsanalyse durchgeführt werden muss (gesetzlich). Die Tochterfirmen haben (fast) alle 2021 eine Analyse durchgeführt und einige wollen dieses Jahr nicht nochmal eine durchführen.
Weshalb habe ich alle 4 Jahre im Kopf? Im Netz finde ich nun nichts dazu (ausser AI gleich oben bei Google)
dankeschön
3 Antworten
ACHTUNG:
Die Arbeitgebende, die bei der ersten Analyse die Lohngleichheit nicht erfüllt haben, müssen nach vier Jahren die Analyse wiederholen (Art. 13a Abs. 2 GlG).
Somit gilt, wer erfüllt hat muss nichts mehr tun, bis er wieder dazu aufgefordert wird oder sich die Parameter für die Analyse geändert haben.
LG
Peter
Hier der ganze Gesetzestext:
Art. 13a GlG vom 2020
Art. 13a Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse
1 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäf...
Art. 13a ff GlG enthält die nötigen Informationen. ...
Art. 13a Abs 2 GlG:
“Die Lohngleichheitsanalyse wird alle vier Jahre wiederholt. Fällt die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in d...