Lohnfortzahlung während Mutterschaftsurlaub?
Während des Mutterschaftsurlaubs hat die Arbeitnehmerin während 98 Tagen Anspruch auf 80 % des Lohnes. Was bedeutet dies konkret, wenn 80% des Bruttolohnes höher als die maximale EO-Entschädigung pro Tag ist? Muss der Arbeitgeber für die Differenz zwischen EO und 80% des Lohnes aufkommen?
Wie wird dies in der Praxis geregelt resp. was ist häufig Usanz?
1 Antwort
Die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung ist eine Sozialversicherungsleistung mit einer gesetzlichen Obergrenze. Der Arbeitgeber ist nicht generell verpflichtet, die Differenz zwischen der EO-Entschädigung und 80 % des tatsächlichen Lohnes zu ergänzen. Eine solche Pflicht kann sich aber ergeben aus:
- Arbeitsvertrag, z.B. einer ausdrücklich zugesicherten Lohnfortzahlung, etwa „80% des bisherigen Lohnes“ oder „100% Lohn während des Mutterschaftsurlaubs“
- Gesamtarbeitsvertrag
- Spezialgesetz oder öffentlich-rechtlichem Anstellungsrecht
Die Formulierung ist deshalb entscheidend. „80 % gemäss EO“ bedeutet typischerweise: 80 % mit gesetzlicher EO-Obergrenze. „80 % des bisherigen Bruttolohnes“...