03. Juni 2024

Längere Krankheitsabsenz: Soll MA selbst kündigen oder warten bis Sperrfrist vorüber ist?

Folgender Fall liegt vor: Ein Mitarbeiter ist aufgrund einer Vorstufe eines Burnouts seit 5 Wochen krankgeschrieben. Der Mitarbeiter möchte eigentlich selbst kündigen, da ein Neustart bei einem neuen AG besser wäre (als eine Rückkehr zum jetzigen AG). Welches Vorgehen empfiehlt sich? Was sind die Vor-/Nachteile? Der heutige AG hätte eine KTG-Versicherung (2 Jahre), Wartefrist 60 Tage.

Nach der Sperrfrist (in diesem Fall 6 Monate) könnte dann der AG dem AN kündigen. Dies möchte der AN aber nicht, sondern selbst kündigen.

2 Antworten

Da kommt einiges zusammen....

Meine Persönliche Meinung ist, dass wenn jemand ein Burnout hat, so ist die Rückkehr an die alte Stelle schon mal eine schlechte Lösung. Die Stelle hat ihn Krank gemacht...

Was wenn er selber kündet?

Grundsätzlich zulässig, aber was wenn eine weitere Erkrankung (oder ein Unfall) dazukommt und er länger Arbeitsunfähig bleibt? Selber künden verlängert die Kündigungsfrist im Krankheitsfalle nicht. Da hätte er also Nachteile, ...

Peter Z.
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Der Arbeitnehmer soll sich umgehend eine passendere Stelle suchen und, sobald der neue Vertrag unterzeichnet ist, das jetzige Arbeitsverhältnis kündigen.
Ist die Arbeitsmarktfähigkeit des Arbeitnehmers hoch, findet er also mit relativer Leichtigkeit eine neue passendere Stelle, kann er auch sofort künd...

Ronald B.
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