Krankschreibung nach Kündigung? Kündigung nichtig?
Guten Tag
Wir haben einen Mitarbeitenden (mit Eintritt am 01.01.2024) am 23.10.2025 ordentlich per Einschreiben gekündigt (2 Monate Kündigungsfrist im 2. DJ). Der Brief wurde am 25.10.2025 abgeholt/entgegengenommen.
Nun haben wir gestern (29.10.2025) von ihm ein Arztzeugnis erhalten, ausgestellt am 29.10.2025, welches ab dem 23.10.2025 gilt.
Ist unsere Kündigung nun nichtig? oder verlängert sich die Kündigungsfrist um entsprechende Zeit, max. 90 Tage?
Danke für Eure Hilfe.
1 Antwort
Wenn der Arbeitnehmer ab 23.10. arbeitsunfähig war, dann ist die Kündigung nichtig (Art. 336c OR) und müsste nochmals erfolgen, sobald der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist oder sobald die Sperrfrist für diese Arbeitsunfähigkeit abgelaufen ist (was zuerst eintrifft).
Ob der Arbeitnehmer ab 23.10. arbeitsunfähig war, wissen wir nicht. Aber immerhin gibt es einen Arzt, der dies attestiert. Mehrere Tage rückwirkende Arztzeugnisse sind natürlich immer etwas suspekt, besonders im unmittelbaren Umfeld einer Kündigung. Aber den Selbstwert gefährdende Gespräche können durchaus eine Krankheit auslösen.
Als Arbeitgeber muss man sich dann die konkreten Umstände anschauen und sich überlegen, was ist ein sinnvolles Vorgehen: Glaubt man gar nicht an die Krankheit und/oder droht diese, länger anzudauern, lohnt sich allenfalls der Beizug eines Vertrauensarztes. Ist man sich nicht sicher, ob er am 23.10. oder erst am 29.10. erkrankt ist, dann lohnt es sich allenfalls wegen der sechs Tage nicht,...