05. Januar 2026

Krankmeldung während Betriebsferien – Zeugnis „nach Angaben des Patienten“

Guten Tag
und ein erfolgreiches, gesundes, neues Jahr. :-)

Wir haben folgenden Fall und ich würde mich über eure Einschätzung freuen:

Ein Mitarbeiter im Stundenlohn (inkl. Ferienzuschlag) war während unserer Betriebsferien (22.12 - 02.01) vom 22.12. bis 26.12. krankgeschrieben. Das eingereichte Arztzeugnis enthält folgenden Vermerk:

Nach Angaben des Patienten”, nicht aufgrund meiner Untersuchung

Fragen zur korrekten Handhabung:

  1. Wird diese Krankmeldung mit diesem Vorbehalt als Arbeitsunfähigkeit anerkannt?
  2. Wie soll die Lohnfortzahlung bzw. Gutschrift bei einem Stundenlohn-Mitarbeiter mit Ferienzuschlag erfolgen?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Freundliche Grüsse, Melanie Jäckle

3 Antworten

Während den Betriebsferien konnte er keine geplanten und damit bezahlte Arbeitsstunden haben.

Somit ist es hinfällig ob er ein Zeugnis beibringen kann. Er nelommt keinen Lohn.

A...

Peter Z.
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Hallo Melanie

Dir auch ein frohes neues Jahr :)

Wurde denn das Arztzeugnis rückwirkend ausgestellt? Dies ist ja grundsätzlich erlaubt und nicht unüblich über die Feiertage, aber da wird man ja trotzdem noch untersucht und das Zeugnis regulär ausgestellt. Sofern die Krankentaggeldversicherung bei euch schon greift und ihr den Fall anmelden würdet, würde ich dies bei ihnen einreichen und nachfragen. Da dies wahrscheinlich nicht der Fall ist müsstet ihr es fast rechtlich abklären lassen oder mit einem Vertrauensarzt, wenn ihr das Zeugnis nicht akzeptiert. Ihr könntet auch ...

Marina Z.
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Der Vermerk schwächt die Beweiskraft des Arztzeugnisses. Allerdings ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu akzeptieren, auch wenn sie nur auf den Angaben des Patienten beruht. Wenn objektive Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, kann ein Vertrauensarzt (auf Kosten Arbeitgeber) beigezogen werden.
Krankheit (Arbeits-/Ferienunfähigkeit) während Fer...

Ronald B.
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