10. Juni 2025

Feuerwehrpflicht Kt. St.Gallen?

Muss ein Arbeitgeber im Kanton St. Gallen dem Arbeitnehmer die Einsätze in der Feuerwehr sowie Ausbildungen als bezahlte Arbeitszeit anrechnen? Desweiteren würde mich interessieren, ob der Sold abgegeben werden muss?
Art. 324a Abs. 1 sagt aus: Wir der Arbeitnehmer aus Gründen die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eine öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden verhindert, so hat ihm der AG für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten.

Nun ist es ja so, dass im Kanton St. Gallen eine Feuerwehrpflicht besteht und somit der Arbeitnehmer der Erfüllung gesetzlicher Pflichten nachgeht.
Ich habe ältere Antworten gefunden, möchte einfach noch einmal hinterfragen, ob man als AG wirklich sagen kann, dass man nicht bezahlen muss. Die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht heisst für mich, dass der AG bezahlen muss. Dies ist nämlich auch so auf der Homepage vom Kantonalen Feuerwehrverband St. Gallen erwähnt.

1 Antwort

Ich kann dir nur meine Erfahrungen im Kt. ZH mitteilen und basierend auf meinem Wissen mit 25 Jahren als Feuerwehrmann (Mililz-Offizier und Ausbildungschef in der Stadt Zürich).

Da es gemäss “Gesetz über den Feuerschutz 871.-3-1” im Kt. SG geregelt ist, dass Feuerwehrdienst eine Pflicht ist, und im Art. 35 Abs. 3 die Gemeinde die Vergütung zu regeln hat, ist für Arbeitgeber folgendes Vorgehen angeraten.

  • Sie müssen die Zeiten für Kurse, Ausbildungen und Einsätze frei geben.
  • Erfolgen die Dienstleistungen (Einsätze) zur Arbeitszeit, so muss diese nicht zwingend bezahlt werden, da die Entschädigung durch die Gemeinde erfolgt.
  • Bezahlt der AG den Lohn jedoch weiter, so steht ihm der Sold zu. In ZH werden z.B. Kursgelder via Lodur (FW Adminsystem) über den AG geschleust, da diese pflichtiges Einkommen darstellen. Es steht dann dem AG frei,...
Peter Z.
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