31. Oktober 2025

Entschädigung für Strom bei E-Autos?

Wir haben mehrere Mitarbeitende, die ein Firmenfahrzeug nutzen, darunter auch Elektrofahrzeuge. Für diese Firmenfahrzeuge erfolgt kein Lohnabzug, sämtliche Fahrzeugkosten werden vollständig vom Unternehmen getragen.

Die Mitarbeitenden mit Elektrofahrzeugen laden ihre Fahrzeuge teilweise zu Hause über ihren privaten Stromanschluss. Daraus ergibt sich die Frage, wie die dabei entstehenden Stromkosten korrekt abgegolten werden sollen.

Soll die Vergütung über die Spesenabrechnung der Mitarbeitenden erfolgen, oder sollen die entsprechenden Stromrechnungen über die Kreditorenbuchhaltung beglichen werden?

Das Problem bei einer Abwicklung über die Kreditoren besteht darin, dass die Stromrechnung auf die Privatperson (den Mitarbeitenden) lautet und somit nicht auf die Firma ausgestellt ist.

1 Antwort

Grüezi
Das Thema Stromkosten-Entschädigung bei privat geladenen E-Firmenwagen beschäftigt aktuell viele Unternehmen – und es gibt meines Wissens (noch) keine „Schweizer Standardlösung“. Wichtig ist, eine transparente und nachvollziehbare Regelung zu finden, die für Mitarbeitende wie auch für das Unternehmen praktisch umsetzbar und steuerlich sauber ist.

In der Praxis haben sich meist zwei Varianten etabliert:

1. Abrechnung über die Spesen/Spesenabrechnung
Das ist am unkompliziertesten: Die Mitarbeitenden erfassen den zuhause geladenen Strom als Spesen mit Beleg (idealerweise mit einer Ladedokumentation oder Kfz-Ladelog). Meist wird ein Kilometersatz oder ein pauschaler kWh-Preis (z.B. nach aktuellem Tarif) vereinbart, der dann mit der Spesenabrechnung vergütet wird. So bleibt die Stromrechnung privat – und die Firma zahlt nur den tatsächlich für das Firmenfahrzeug genutzten Strom.

2. Kreditorenbuchhaltung (direkte Zahlung an Stromanbieter)
Das ist in der Praxis eher umständlich und selten,...

Yvonne R.
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