Deutscher Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich gleich zu behandeln wie F Grenzgänger?
Ein deutscher Mitarbeitender, der momentan in der Schweiz lebt, möchte seinen Wohnsitz nach Frankreich transferieren. Ist dieser Mitarbeitende “grenzgängertechnisch” gleich zu behandeln wie ein französischer Mitarbeitender mit Wohnsitz in Frankreich?
2 Antworten
Grundsätzlich was Philipp geschrieben hat.
Beachte aber das in Frankreich betreffend Teleworking neue Vereinbarungen bestehen. Zu komplex für eine kurze Antwort. Nur soviel, er ist Grenzgänger mit der 25% Regel, also darf er nicht länger arbeiten in FR, sonst wechselt die SV nach FR.
Möchte er die Teleworkerregelung geltend machen, so wären es 40% ABER daran sind viele Bedingungen geknüpft. Er darf nur Homeoffice mac...
Ja
Falls er in Frankreich wohnen und arbeiten würde, käme das französische Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht etc. zur Anwendung, aufgrund Ansässigkeit in Frank...