20. Januar 2026

Darf eine Mitarbeiterin in einer Klinik auf die 12 zu gewährenden freien Sonntage verzichten?

Die Mitarbeiterin möchte von sich aus mehr Sonntagsarbeit leisten. Könnte da z.B. Art. 12 Abs. 3 ArGV2 angewandt werden?

Als Klinik haben wir grundsätzlich die Bewilligung für Sonntagsarbeit.

1 Antwort

Die Sonderbestimmungen von ArGV2 (Art. 4 bis Art. 14 ArGV2) sind auf die einzelnen Betriebsarten sowie Arbeitnehmer entsprechend den Bestimmungen ab Art. 1...

Ronald B.
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