26. Juni 2023

Betriebsübergang Art. 333 OR - was ist vertraglich zu beachten?

Hallo, wir haben einen etwas komplizierten Fall.
Wir übernehmen 1/3 der Mitarbeiter von unserer Schwesterfirma (der Rest wird verkauft). Die Info ging letzte Woche raus und als Umsetzungsdatum wurde der 1.1.24 definiert.

Nun ist es so, dass wir wahrscheinlich Probleme beim PK-Reglement haben, da es dort seit eine Unterdeckung gibt und wir wahrscheinlich nicht vor 1.1.25 raus kommen. Nun wollte ich fragen, ob jemand weiss, ob es möglich ist während dieser Zeit zwei verschiedene PK-Reglemente zu haben oder ob was dagegen spricht?
Da ich das noch nie zuvor gemacht habe und auch alleine umsetzen soll, bin ich auch bei den Arbeitsverträgen und Personalreglement etwas unsicher. Hier sollte wahrscheinlich alles so übergeben werden, dass etwaige Kündigungsfristen eingehalten werden können, oder gibt es hier auch Übergangsfristen, falls ich das bis Mitte September (bei 3 Monate Kündigungsfrist) nicht schaffe? Könnte man hier parallel über einen gewissen Zeitraum auch zwei verschiedene Vertragstypen und Reglemente haben?

Und für weitere Tipps, was es zu beachten gibt, wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank!

1 Antwort

Sorry, ich sehe deine Frage erst jetzt. Alles geklärt inzwischen?

Betriebsübergang heisst mit allen Rechten und Pflichten werden die MA übernommen. Wenn sie einwilligen, geht das auch von heute auf morgen. Hier stellt sich die Frage, welche Bedingungen ausgehandelt wurden. Häufig hat man eine Zweijahresfrist, um vom alten Stand in die neue Regelung zu wechseln.

Wenn sie nicht einwilligen, so erfolgt eine Kündigung und während der K’frist musst du alle Bedingungen des alten Arbeitsverhältnisses einhalten. Somit, ja es ist möglich zwei Vertragsarten parallel...

Peter Z.
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