Berechnung Stundenlohn für Überstundenauszahlung?
Wir haben zwei Personen welche Teilzeit im Monatslohn arbeiten. Es handelt sich dabei um ein 50% und 70% Pensum.
Es wird regelmässig das vereinbarte Pensum überschritten, um ca. 15%. ( im gegenseitigen Einverständnis). Die Pensen werden nicht erhöht sondern man bezahlt die Überstunden aus. Ein Zuschlag von 25% wurde Vertraglich ausgeschlossen, ein 13. Monatslohn besteht nicht.
Wie wird nun der korrekte Stundenlohn für diese Auszahlung gerechnet?
Jahreslohn/52 Wochen /Stundenwoche 42.5 = Stundenlohn
Hätten sie nicht auch noch Anrecht auf 8.33% Ferien und 2.27% Feiertagsentschädigung.
Da eigentlich eher eine Vertragsanpassung hätte gemacht werden sollen, da die Überstunden zur Regelmässigkeit geworden sind.
2 Antworten
Ein Stundenlohn enthält nie einen Ferien- oder Feiertagszuschlag. Diese Zuschläge kommen zum Stundenlohn hinzu (weil während der Ferien und der Feiertage nicht gearbeitet wird, der Arbeitnehmer im Stundenlohn - im Gegensatz zum Arbeitnehmer im Monatslohn - deshalb dann nichts verdient). Mehr zu diesem Thema hier: https://buchshop.bod.ch/der-stundenlohn-rechtliches-und-rechnerisches-ronald-biefer-9783756292622
Für das Auszahlen von Überstunden gilt als Basis nicht der Grundlohn, sondern der sogenannte “Normallohn” (Art. 321c Abs. 3 OR), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dieser Normallohn besteht aus Grundlohn und, gemäss Bundesgericht (Urteil 4A_352/2010), auch einem allfälligen 13. Monatslohn, variablen Lohnbestandteilen (Provision, Umsatzbeteiligung...
Ergänzend zu Rolands ausführungen.
Ja, ihr solltet drindeng den Vertrag anpassen. Die Lösung mit regelmässigen Überstunden ist schlecht, da im Falle ei...