22. Mai 2025

Befristeter Arbeitsvertrag, KTG-Abzug?

Wird bei einem befristeten Arbeitsvertrag von 3 Monaten - wenn eine Krankentaggeldversicherung vorliegt - ein KTG-Abzug auf der Lohnabrechnung getätigt? Obwohl gemäss OR 324a kein Ansprüch auf Lohnfortzahlung besteht?

4 Antworten

Die KTG kommt zum Zuge, wenn die Lohnfortzahlung nicht nach OR angewendet wird. Grundsätzlich ist es aber richtig, dass bei einem Arbeitsvertrag von 3 Monaten keine Lohnfortzahlung besteht. Da aber die KTG Versicherung besteht und diese anstelle tritt, müsste nach meiner Meinung nach auch der ...

Jürg S.
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Wenn eine Krankentaggeldversicherung besteht, dann sollte man mal in den Versicherungsbedingungen nachschauen, wer alles versichert ist und wer nicht. Möglicherweise (nicht unüblich) sind sämtliche Arbeitnehmer versichert. Sind alle versichert, haben alle sehr wohl einen Anspruch auf Lohnfortzahlung* - und auch auf Prämienabzüge.

Wenn der Betroffene in seinem Arbeitsvertrag eine Klausel drin hat, die ...

Ronald B.
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KTG-Versicherungen sind in der Regel eine VVG-Lösung - ergo ist diesbezüglich der entsprechende Versicherungsvertrag unter dem Punkt “versicherte Personen” zu prüfen.

Falls die Unternehmung einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen sollte, so könnte auch darin der Umfang der versicherten Personen geregelt sein.

Sollte die KTG-Versicherung untypischerweise eine KVG-Lösung sein, so unterstehen auch kurzfristige Arbeitsverhältnisse die...

Stefan S.
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