16. Juni 2026

A1 Formular - wann notwendig und in welchen Fällen wird es eingefordert?

Zurzeit holen wir für Mitarbeitende, welche ausserhalb der Schweiz einen Arbeitseinsatz haben (Dienstreisen und Workation, sowohl in Länder mit Niederlassung als auch in jene ohne) in jedem Falle (egal wie lange der Aufenthalt ist) ein A1 Formular ein und geben dies den Mitarbeitenden mit. Ist dies wirklich in jedem Fall notwendig? Und hat jemand schon Erfahrungen mit Kontrollsituationen im Ausland gemacht? Wann werden die A1 Formulare tatsächlich verlangt (Unfall, Einreise, etc.)? Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung!

1 Antwort

Da gibt es unterschiedliche Antworten darauf hinsichtlich “Notwendigkeit” einer A1-Bescheinigung.

Einige sagen “ja - immer notwendig”, andere meinen “es kommt darauf an”. Empfehlenswert ist es sicherlich für Arbeitsbereiche eine A1-Bescheinigung einzuholen, wenn der/die Betroffene in einem Sektor tätig ist welcher häufiger arbeitsmarktlichen Kontrollen unterliegt, bspw. Transport- oder Bauwesen.

Für einen kurzen Kundenbesuch vor Ort kann durchaus auch auf eine A1-Bescheinigung verzichtet werden. Zumindest aus Sicht des Sozialversic...

Stefan S.
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