10. Juni 2025

100% in der CH arbeiten, Aushilfsstelle in D?

hallo zusammeen
frage: unsere AN (B-Aufenthalt=quellensteuer-pflichtig) arbeitet bei uns 100% (MO-FR). AN fragt, ob sie jeweils am SA in Deutschland aushilfsmässig arbeiten darf.
meiner meinung nach ja unter berücksichtigung von or 321a, abs.3, muss aber

beschäftigungsgrad/arbeitgeber etc. angeben für quellensteuer.
ist dies korrekt?

danke für die kompetente antwort!

lg nicole

2 Antworten

Grundsätzlich darf die AN keine zusätzliche Beschäftigung ohne Euer Einverständnis annehmen, da sie bereits eine 100% Beschäftigung bei Euch hat und sie somit Euch die volle Arbeitskraft schuldet. Dürft Ihr natürlich bewilligen.

Bezüglich Quellensteuer kommt das Kreisschreiben 45 der ESTV zur Anwendung. Punkt 6.4 regelt das satzbestimmende Einkommen bei einer oder mehreren Teilzeit-Erwerbstätigkeiten...

Philipp S.
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noch eine zusatzfrage: wenn wir es bewilligen, wie läuft es, wenn in D ei...

Nicole W.
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