18. August 2021

Zwischenzeugnis vs Arbeitsbestätigung: Zeugniswunsch nach kurzer Anstellungsdauer?

Aufgrund eines Vorgesetztenwechsels wünscht ein Mitarbeiter (Anstellungsdauer 6 Monate) ein Zwischenzeugnis. Macht es Sinn, ein vollumfängliches Zwischenzeugnis auszustellen? Die Beurteilungsdauer ist nicht sehr lange. Oder reicht eine Arbeitsbestätigung? Wie sollen wir dies handhaben?

1 Antwort

Das Gesetz sagt, dass der MA jederzeit ein Zeugnis verlangen kann. Nichts aber zu Zeiten oder Perioden.

Da ein Vorgesetztenwechsel vorliegt ist es üblich - sogar unaufgefordert - ein Zwischenzeugnis zu liefern. Eine Arbeitsbestätigung reicht hier nicht, da sie ke...

Peter Z.
4 Bewertungen

Schließen