28. Juli 2021

Zeiterfassung Aussendienst?

Aktuell erfassen unsere Aussendienst Mitarbeitenden die Arbeitszeit mittels vereinfachter Zeiterfassung. Nun prüfen wir, dies für den Aussendienst abzuschaffen. Durch das Erfassen der Arbeitszeit können Sie Mehrzeiten heute kompensieren.

Falls der Aussendienst die Zeiten neu nicht mehr erfassen muss, müssen wir als Arbeitgeber einen Ausgleich anbieten (z.B. eine zusätzliche Ferienwoche)? Vielen Dank!

1 Antwort

Nur kurz: google Handelsreisendenvertrag.

Es ist eine Sonderform mit vielen Spezialitäten...

Keine Zeiterfassung nötig zB.

und nein, ein Ausgleich braucht es nicht. Sie haben in der normalen Arb...

Peter Z.
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