29. November 2017

Wie wird mit Rentenezügern verfahren, die die Vorsorgeeinrichtung nach Vertragsende nicht wechseln?

1 Antwort

Verbleiben die Rentenbezüger bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung, so bleibt der Anschlussvertrag mit Bezug auf die Rentenbezüger weiter bestehen. Dies gilt auch für die Invaliditätsfälle, bei denen die Invalidität nach der Auflösung des ...
Alexandra M.
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