Wann muss man den deklarierten Jahreslohn für die BVG anpassen?
Wir beschäftigen Mitarbeitende im Stundenlohn, für welche wir BVG Beiträge zahlen. Da sie auf Stundenlohnbasis angestellt sind, können wir ihren Jahreslohn zu Beginn des Jahres nur schätzen. Nun kennen wir den effektiven Jahreslohn für 2023. Müssen wir in jedem Fall eine Lohnänderung mit dem effektiven Jahreslohn ab 01.01.2023 melden oder muss die Differenz zum geschätzen Lohn eine gewisse Höhe haben?
5 Antworten
Wir melden nur Differenzen der Jahreslohnsumme die mehr bzw. weniger als 500.- ausmachen. Auf das Jahr gesehen sind diese Anpassungen schon gering und machen beim BVG Abzug wenige Franken wenn nicht sogar Rappen aus. Grundsätzlich sehen die Pensionskassen wohl die Anp...
Das ist verträglich mit BVG Versicherer zu vereinbaren. Wir hatten provizorische Abzüge während das Jahres, im Dezember Schlussabrechnug im Lohnsystem mit ...
Gebe hier nun auch noch meine Verfahrensweise an.
Stundenlöhner haben einen Vertrag, in welchem die erwartete Arbeitsleistung angegeben sein muss. z.B. 60%.
Dieser Beschäftigungsgrad wird auch in der PK versichert.
Es erfolgt keine Anpassung, solange man sich betreffend dem BG einig ist. Es ist ja auch nicht so, dass beim Monatslöhner plötzlich die ausbezahlte Mehrzeit zu ...