22. April 2021

Während Kurzarbeit frei?

Wir haben Kurzarbeit und daher arbeiten unsere Mitarbeitende nicht voll in der Gastronomie (nur offen für Mitarbeitende).
Kann eine Mitarbeiterin einfach sagen, dass sie einen ganzen Monat nicht kommen will weil sie andere Pläne hat. Sie war vor der Kurzarbeit jeweils im Stundenlohn auf Abruf angestellt.

Finde es nicht richtig, wenn wir ihr nun die Kurzarbeitsentschädigung für den ganzen Monat zahlen obwohl sie ihre Arbeit nicht aufnimmt.
Wie sieht das rechtlich aus? Können wir sie aus der Kurzarbeit rausnehmen?

1 Antwort

Ach, was für eine Knacknuss...

Ich muss zugeben, ich kenne mich mit Arbeitsverträgen auf Abruf nicht aus.

Wie läuft es ausserhalb der Kurzarbeit? Kann sie dann auch sagen, dass sie einen Monat lang nicht arbeiten will oder gibt es da gewisse Einschränkungen?

Im Rahmen der Covid-19 Kurzarbeit könnt ihr als Arbeitgeber für jede Abrechnungsperiode entscheiden, ob ihr die MA auf Abruf in die KAE-Abrechnung einbeziehen wollt oder nicht.

>> Falls sie bei euch die einzige Person auf Abruf ist, könnt ihr sie für diesen Monat von der KAE-Abr...

Etienne B.
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