02. März 2023

Umkleidezeit mit monatlichem ausbezahltem Betrag abgelten ?

Das Arbeitsgesetz sagt klar, dass die Umkleidezeit auch in der Pflege als Arbeitszeit gilt. Wir möchten die Umkleidezeit nun mit einem monatlichen Betrag von 50.— bei 100% mit dem Lohn auszahlen, natürlich entsprechend ausgewiesen.

Spricht etwas gegen eine monetäre Entschädigung?

Wie handhabt ihr diese Thematik?

1 Antwort

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Guten Morgen!

Das Forum hat sich mit der Frage schon mehrfach auseinandergesetzt. Gem. Urteil des BezGer Bülach müssen täglich 15 Minuten für das Umkleiden angerechnet werden. Ich ve...

Marc F.
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