04. Oktober 2022

Überstunden bei Monatslohn - Teilzeitpensum Mehrarbeit

Hallo Zusammen!
Ich wäre sehr froh wenn mit jemand hierzu eine Anwort geben könnte.
Was ist, wenn der Mitarbeiter nur 80% (Monatslohn) arbeitet, aber zum Teil auf 100% oder gar darüber kommt? – Kompensation ist wahrscheinlich nicht möglich. Sollen wir Ferien/Feiertagsentschädigung auf den Überstunden zahlen bis er die 100% erreicht hat und danach die Überstunden normal vergüten oder Ferien pro rata geben (komplizierter)?
Vielen Dank!

[~Peter Zurfluh|id:938] [~Marc Fischer|id:1707] [~Roy Levy|id:1866] [~Caroline Karrer|id:79]

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Wenn der Mitarbeiter, der in einem Teilzeitpensum (80 %) angestellt ist, mehr als diese 80 % arbeitet, macht er Überstunden. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in Art. 321c OR.

Wenn die zeitliche Kompensation nicht möglich ist (Art. 321c Abs. 2 OR), dann gilt, was vertraglich vereinbart worden ist. Ist nichts vertraglich vereinbart worden, so ist für die Überstunden der normale Lohn mit Zuschlag von mindestens 25 % zu bezahlen (Art. 321c Abs. 3 OR).
Mit Ferien und Feiertagen hat das alles nich...

Ronald B.
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