19. September 2019

Strafregistereintrag Kündigung vor Stellenantritt?

Lieber Cosmos,

Wir haben einen Mitarbeiter eingestellt, der mehrere Einträge im Strafregister hat. Der Stellenantritt ist erst im Dezember. Müssen wir nun die Kündigungsfrist ab Vertragsbeginn einhalten und die 7 Tage bezahlen? Oder können wir infolge der Einträge (Vergehen gegen Betäubungsmittelgesetz), das Arbeitsverhältnis per sofort wieder auflösen? Wir hatten diese Person nicht nach mögliche Einträge gefragt und im Vertrag steht auch nichts zu diesem Thema. Vielen Dank.

1 Antwort

Einen schönen guten Morgen

Wenn im Vertrag nicht festgehalten ist, dass ein Strafregisterauszug ohne Einträge eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrages ist, werdet ihr ihn 7 Tage bezahlen müssen.

Wenn ihr ihm kündigen möchtet, würde ich vorschlagen, dass ihr dies jetzt tut in Zusammenhang mit einer Freistel...

Désirée P.
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