12. Februar 2024

Strafregisterauszug standardmässig verlangen?

Liebe Comunity

Wir wurden von einem ausländischen Konzern aufgekauft und müssen uns nun einigen ihrer Vorgaben beugen. Unter anderem gab der Strafregisterauszug zu reden. Der Konzern schreibt dies als Standardverfahren für alle neuen Mitarbeitenden vor. Für mich ist der Zweck ehrlich gesagt schleierhaft und finde es übertrieben und nicht angebracht dies bei jedem «normalen» Mitarbeitenden zu verlangen.

Meine konkrete Frage wäre hierzu: Angenommen, jemand hätte tatsächlich Keine saubere Weste: inwiefern dürfte man das überhaupt in die Entscheidung einer Anstellung miteinfliessen lassen, ohne dass es dann gleich als missbräuchlich oder diskriminierend gilt?

Wenn jemand für eine Aussendienststelle als Raser verurteilt wurde, könnte man das ja noch rechtfertigen. Oder der Klassiker: ein Buchhalter der veruntreut hat. Aber es gibt ja unzählig viele Delikte, die wir als Aussenstehende und Laien gar nicht nachvollziehen können und die 0,0 darüber aussagen, ob das ein guter Mitarbeiter ist oder nicht. Oder bin ich zu sozial eingestellt?

2 Antworten

Auch ein ausländischer Konzern sollte sich an die länderspezifischen Gegebenheiten halten. Es ist in der Schweiz nicht üblich einen Strafregisterauszug für jede Funktion zu verlangen. Wie Marc schreibt, gibt es da Ausnahmen, welche dann jeweils aber problemlos einverlangt werden können. Und ja, Kosten dann immer an den AG belasten. I...

Peter Z.
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Gute Frage!

Ein pauschales Einfordern eines Strafregisterauszuges (auf Kosten des AG bitte!) produziert nicht nur - je nach Anzahl Bewerbungen - einen grossen unnötigen Aufwand, sondern widerspricht M.E. auch dem Verhältnismässigkeitsprinzip von Art. 6 Abs. 2 DSG. Als Kand...

Marc F.
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