13. Februar 2024

Stillzeit anstelle unbezahltem Urlaub?

Hallo zusammen

Eine Büro-Mitarbeiterin, werdende Mutter, hat für nach dem Mutterschaftsurlaub einen Monat unbezahlten Urlaub beantragt. Nun hat sie diesen zurückgezogen und beruft sich auf Art. 35a ArG und nennt diesen Monat Stillzeit. Sie fordert zwar keinen Lohn in dieser Zeit, will jedoch, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht ruht.

Wir interpretieren den Artikel 35a ArG anders und wissen ja, dass sie danach wieder arbeiten will und würden daher auf den unbezahlten Urlaub bestehen. Zudem hat sie einen Bürojob, also keine körperlich anstrengende Arbeit.

Wie seht ihr das?

Herzlichen Dank im Voraus!

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Während eines unbezahlten Urlaubs sind die beiden Hauptpflichten, die Arbeitspflicht und die Lohnzahlungspflicht, zwar suspendiert, aber der Arbeitsvertrag bleibt während eines unbezahlten Urlaubs voll gültig, und das Arbeitsverhältnis wird durch einen unbezahlten Urlaub nicht unterbrochen (BGer 4A_406/2010 vom 14.10.2010). Allfällige Bedenken bezüglich Lücken im Dienstalter und den damit zusammenhängenden Konsequenzen kann man also zerstreuen.

Art. 35a Abs. 1 ArG ist dahingehend zu interpretieren, dass Frauen während des Schwangerseins bzw. während des Stillens nur mit ihrem Einverständnis beschäfti...

Ronald B.
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Akzeptiert durch Author

Ich denke immer ich habe schon alles gesehen und erlebt.. Ihr habt mich mit der Frage mal wieder eines besseren belehrt.

Also wie man nicht ein bizzeli Schwanger sein kann, kann man nicht wegen Stillen den ganzen Monat frei nehmen. Und wenn sie auf den Lohn verzichtet und ihr auf die Arbeitsleistung, so nennt man das unbezahlten Urlaub. Im weitern hat sie den ja beantragt und bekommen. Somit gilt hier Pacta sunt servande (Verträge sind einzuhalten).

Probleme kann es geben, wenn beispielsweise eine Bonusbezahlung so geregelt ist, dass längerfristige Abwesenheiten ab einem Zeitraum x nich...

Peter Z.
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