05. Januar 2022

Sperrfristen infolge Krankheit und Unfall?

Der Mitarbeiter wurde wegen eines Unfalls rückwirkend per 26.10. bis am 31.10. 21 arbeitsunfähig geschrieben. Ab Sonntag, 31.10.21 stellte die behandelnde Psychiaterin ein Arztzeugnis auf unbestimmte Zeit aus. Die vorher ausgesprochene Kündigung wurde dadurch unwirksam. Die Sperrfrist endet per 30.1.2022. Er hat aber bereits angekündigt, dass er im Februar noch einmal wegen des Unfalls operiert werden muss. Meines Wissens erzeugt das eine erneute Sperrfrist. Ist das korrekt und wenn ja, auf welchen Zeitpunkt kann ich effektiv kündigen damit sie rechtlich nicht anfechtbar ist?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Sofern die Operation im Februar 2022 auf derselben gesundheitlichen Ursache beruht wie die Arbeitsunfähigkeit von Ende Oktober, wird durch die erneute Arbeitsunfähigkeit keine neue Sperrfrist ausgelöst. Sobald die erste Sperrfrist ab 26.10.21 abgelaufen ist, kann damit auch bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung ausgesprochen werden. Dabei wäre noch zu prüfen, ob der Mitarbeiter während der andauernden (operationsbedingten) Abwesenheit ins sechste Dienstjahr übertritt, womit die längere Sperrfristdauer von 180 Tagen zur Anwendung gelangen würde.

Wird der Mitarbeiter (vor Ablauf der maximalen Sperrfrist) wieder arbei...

Peter S.
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