12. Februar 2024

Sonntag Pikett und Lohnzuschlag?

Hi

wir haben eine SECO Bewilligung für Pikettdienst und in der Bewilligung steht folgendes:

Arbeitnehmern, die bis zu 6 Sonntagen pro Kalenderjahr zum Einsatz gelangen, ist ein Lohnzuschlag von 50% zu bezahlen (Art. 19 Abs. 3 ArG).

I. ich bin neu in der Unternehmung und habe dies gefunden. Es wurde die letzten 3 Jahre, nie ausgezahlt, da sie es wohl nicht wussten / versäumt haben incl. HR Lead. Was sollte man jetzt machen?

Die GL würde gerne vermeiden, den fehlenden Betrag zu zahlen, da die Pauschalen & Zulagen die 50% abdecken. Es ist schwierig für mich dies Durchzusetzen.

II. das Reglement gibt Pauschale und Zulagen an, und GL würde dies ab 01.01.204 annulieren und nur noch die gesetzliche 50% Lohnzulagen auszahlen.

III. Was ist eigtl., wenn man mehr als an 6 Sonntagen pro Kalenderjahr arbeitet? Ich finde nichts, aber gehe davon aus, dass die 50% Lohnzuschlag erhalten bleiben.

ist viel (für mich auch) und ich wäre sehr verbunden für eine qualifizierte Antwort (und bitte keine Vorwürfe, dies ändert an der Sache jetzt nichts mehr)

Dankeschön

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Es ist zu unterscheiden zwischen “dauernder oder regelmässig wiederkehrender Sonntagsarbeit” (Art. 19 Abs. 2 ArG) und “vorübergehender Sonntagsarbeit” (Art. 19 Abs. 3 ArG).
Art. 32a Abs. 1 & 2 ArGV1 definieren den Unterschied: Einsatz an höchstens 6 Sonntagen, gesetzliche Feiertage inbegriffen, pro Kalenderjahr = vorübergehende Sonntagsarbeit, sonst dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit.
In Art. 32a Abs. 3 ArGV1 wird die Frage in III beantwortet: “Stellt sich erst im Verlaufe eines Kalenderjahres heraus, dass ein Ar...

Ronald B.
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