01. April 2021

Rechtliche Vorgaben bzgl. Zugriff auf das Personaldossier?

Ein Kunde von uns befindet sich derzeit in der Transformation zu einem kollegial geführten Unternehmen. Damit entfallen jegliche hierarchischen Vorgesetzten. Führung wird über Rollen und Kreise in der Organisation verteilt.

Wenn gleich ein kollegial geführtes Unternehmen auf ein sehr hohes Mass an Transparenz setzt, so ist dennoch klar, dass es gesetzliche Vorgaben gibt, die einzuhalten sind.

Wer darf / muss also auf das Personaldossiert zugreifen?

Wer sollte nicht und wer bzw. in welchen Fällen muss der Zugriff verwehrt werden?

Danke im Voraus und euch ein paar schöne freie Ostertage.

liebe Grüsse

Ralf

1 Antwort

Akzeptiert durch Author
Lieber Ralf

Die Antwort ergibt sich aus dem zweiten Teilsatz von Art. 328b OR:

"Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Im Übrigen gel­ten die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992122 über den Datenschutz."

Auch in einem kollaborativ geführten Unternehmen müssen meine Mitstreiter für die Zusammenarbeit nicht alles über mich wissen. Im Gegenteil - gerade in einem solchen Umfeld ist es wichtig, dass jeder selber entscheiden kann, welche persönlichen Informationen er mit seinen Kolleg:innen er teilen möchte (sog. "informationelle Selbstbestimmung"). Der Zugriff a...

Marc F.
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