02. September 2022

MA ist arbeitsplatzbez. arbeitsunfähig und tritt neue Stelle an ohne Beendigung des Arbeitsverhält.?

MA wollte eine Aufhebungsvereinbarung, AG hat einen Vorschlag gemacht, MA wollte diesen Vorschlag nicht akzeptieren (geht um Ferienbezug während arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit von 2 Monaten und Rückzahlung Weiterbildungskosten) - es wurde bisher keine Einigung erzielt (im August). MA per 1.9. neue Stelle angetreten. Verstoss gegen Treuepflicht? Wie soll der AG vorgehen (AG möchte am Inhalt der Aufhebungsvereinbarung nichts mehr ändern). MA hätte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

1 Antwort

hier entstehen für mich gleich mehrere Fragen:

  1. weshalb wollte der MA eine Aufhebungsvereinbarung? AG hat einen Vorschlag gemacht aber AN hat den nicht akzeptiert. hat er dann die Kündigung bereits eingereicht oder danach eingereicht? oder wurde eine Kündigung eurerseits ausgesprochen?
  2. eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit darf meines Erachtens nicht mit Ferienbezug ausgeglichen werden.
  3. an was ist die Rückzahlung der Weiterbildungs...
Salome S.
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