19. Oktober 2022

Lohnfortzahlung bei Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit?

Hallo zusammen, habe eine Frage zur Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit.

In unserem Mitarbeiterreglement ist folgendes festgehalten:

100% Lohnfortzahlung für eine beschränkte Dauer. Im ersten Dienstjahr ist es z.B. 1 Monat 100% Lohnfortzahlung und danach 80% Lohnfortzahlung.

Wenn ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin (im 1. DJ) 100% krankgeschrieben ist, dann ist es relativ einfach. Man kürzt das Gehalt um 20% ab dem 2. Monat. Wie wird es aber handgehabt, wenn ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin 50% krankgeschrieben ist?

Beispiel: Krankmeldung vom 01.06.22 - 31.07.22 50% Arbeitsunfähigkeit

Krankmeldung ab dem 01.08.22 - 30.09.22 100% Arbeitsunfähigkeit

Wird dann “nur” für den ersten Krankheitsmonat (Juni) das Gehalt zu 100% bezahlt und ab Juli um 20% gekürzt oder wird das Gehalt erst ab August um 20% gekürzt, weil im Juni und Juli die Krankmeldung 50% war und 2 volle Monate à 50% = 1 voller Monat à 100% ergibt?

In unserem Mitarbeiterreglement ist leider nicht festgehalten, wie die Lohnfortzahlung bei einer Teilzeitarbeitsunfähigkeit geregelt ist.

Hoffe ist irgendwie verständlich. :)

Danke für die Unterstützung und Grüsse

1 Antwort

Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit verlängert sich der Anspruch auf Lohnfortzahlung nach herrschender Lehre und gemäss gerichtlicher Praxis entsprechend. Das Bundesgericht hat über diese Frage allerdings bis heute noch nicht entschieden.

Beispiel:

Frau G ist seit 8 Monaten angestellt, als sie erkrankt. Sie wird von ihrem Arzt für 14 Tage zu 100% arbeitsunfähig geschrieben, dann für weitere 4 Wochen z...

Cana K.
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