17. Januar 2023

Lohnfortzahlung bei Stundenlöhner

Hallo zusammen

Wie ist die Praxis wirklich bei einem Stundenlohn Vertrag. Darf der Arbeitgeber eine Lohnkürzung machen, wenn die Arbeit infolge seines Verschuldens (also Arbeitgeber)nicht geleistet werden kann. Bleibt der AG verplfichtet trotzdem den vollen abgemachten Lohn auszurichten. Beispiel: Arbeitgeber kann den AN nicht die abgemachten 20 Stunden Arbeit geben und der AN kann nur 12 Stunden arbeiten zB wegen fehlende Aufträge, es fehlen im daher 8 Stunden. ( Vertrag im Stundenlohn aber nicht auf Abruf). Danke vielmals für eure Hilfe.

1 Antwort

Hätte man (echte oder unechte) Arbeit auf Abruf vertraglich vereinbart, würde sich das Problem nicht stellen. Abrufverträge mit vereinbartem Stundenlohn sind genau für solche Situationen, in denen das zukünftige Arbeitsvolumen nicht richtig abgeschätzt werden kann, sinnvoll.
Da man nun aber 20 Einsatzstunden vereinbart hat und arbeitgeberseitig nur 12 einhalten kann, kommt der Arbeitgeber in A...

Ronald B.
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