15. Juni 2021

Lehrabbruch?

Mit unserer Lernenden haben wir am 18.05.2021 mündlich vereinbart, die Lehre in gegenseitigem Einvernehmen per 31.07.2021 aufzulösen. Sie war dann anschliessend krank und hätte am 25.05.2021 wieder zur Arbeit kommen sollen. Ihre Mutter rief aber am 24.05.2021 um 20:46 an und teilte mit, dass ihre Tochter die Lehre per sofort bzw. per 31.05.2021 abbrechen wolle. Anschliessend später wurde ein Arztzeugnis eingereicht, das vom 25.05.-01.08.2021 gilt.

Nun wollen die Eltern, dass wir bis Ende Juli 2021 den Lohn bezahlen und haben dafür auch den Rechtsschutz eingeschaltet.

Ist das korrekt? Müssen wir bezahlen oder gilt der Austritt per 31.05.2021?

2 Antworten

Im Kanton Bern ist die Auflösung des Lehrvertrages gemäss Snippy geregelt und immer schriftlich, es muss auch ein entsprechendes Formular ausgefüllt und an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt gesandt werden, welches die Auflösung bestätigt:

In eurem Fall ist das jetzt verzwickt. Besteht ...

Nicole W.
1 Bewertung

Eie Nicole schreibt ist eine Auflösung nur mit Einbezug des Amtes möglich. Auch in anderen Kantonen ist das so.

Eine Willensäusserung per 25.5 ist vorhanden und sie ist ja auch nicht mehr zur Arbeit gekommen.

Arztzezeugnis...

Peter Z.
1 Bewertung

Schließen