13. Februar 2024

Kündigung zu früh aussprechen?

Was für Vor- und Nachteile ergeben sich, wenn man anstelle der 7-tägigen Kündigungsfrist (während der Probezeit) eine Frist von z. B. 9 oder 10 Tagen einhält?

Wir sind in der Gastronomie tätig, wobei die Geschäftsführer nicht regelmässig im Haus sind um die Kündigung aussprechen zu können. Aus diesem Grund müsste die Kündigung sozusagen “erfrüht” erfolgen.

Wichtig anzumerken ist, dass der MA bereits mit der Kündigung rechnet und sowieso den Betrieb verlassen möchte.

2 Antworten

Das Gesetz sieht während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 7 Tagen (Kalender-, nicht Arbeitstage) vor (Art. 335b Abs. 1 OR). Die Kündigung kann auf jeden beliebigen Tag, nicht bloss auf das Ende der Arbeitswoche, erfolgen, wenn nichts Gegenteiliges vertraglich vereinbart ist (Art. 335b Abs. 2 OR). Die Probezeit-Kündigung muss noch während der Probezeit bei der Gegenpartei eintreffen. Der Ablauf der Kündigungsfrist kann jedoch auch auf einen Tag nach Ablauf der Probezeit fallen.

Die besondere Kündigungsfrist der Probezeit kann durch schriftliche Abrede, NAV oder GAV verkürzt, wegbedungen oder verlängert werden (Art. 335b Abs. 2 OR).

Wie bei jeder Kündigung kann man auch bei der Probezeitkündigung vorzeitig kündigen; die gesetzliche bzw. vereinbarte Kündig...

Ronald B.
1 Bewertung

Zu der kompletten Antwort von Roland.

Der Geschäftsführer Stellvertreter (oder andere wichtige Person) kann auch eine Kündigung aussprechen. In dem Fall eine schriftliche Kündigung vorbereiten, welche der GF unterschrieben hat. Der MA muss nur noch unters...

Peter Z.
0 Bewertungen

Schließen