03. Januar 2022

Ist es erlaubt, die Überstunden aufs neue Jahr zu kürzen?

Wir sind daran, die Überstundenregelung umzusetzen mit dem Ziel, die Überstunden zu reduzieren. Die MA werden gemäss Reglement verpflichtet, dass das Überstundensaldo zu keiner Zeit mehr als 80 Stunden betragen darf. Ihnen ist gemäss Reglement erlaubt, 40 Stunden ins neue Jahr zu übertragen, den Rest müssen sie mit Freizeit zu gleicher Zeit kompensieren. Gibt’s da juristische Stolpersteine?

3 Antworten

Ich weiss, dass die Angestellten des Kantons AG die Überzeit einer Arbeitswoche gemäss ihrem Pensum auf das neue Jahr mitnehmen dürfen. Der Rest wird ihnen gestrichen.

Ich kenne das ArG nicht so genau, ich würde aber folgend...

Reto L.
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“Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsver­trag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normal­lohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bemisst.”
(Art. 321c Abs. 3 OR)
Man ist somit frei, bezüglich Überstundenkompensa...

Ronald B.
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Ich würde die Sache anders angehen.

  1. Handelt es sich definitiv um Überstunden oder auch um Überzeit? Lässt sich dieses klar ausweisen? Da es rechtlich einen Unterschied macht, ob Überstunden oder Überzeit.
  2. Wie entstehen diese Überstunden? Sind sie vom Vorgesetzten angeordnet oder nicht?
  3. Danach würde ich schauen, ob eine Kompensation realistisch ist. Teilweise lässt die aktuelle Lage dies nicht zu aufgrund Arbeitsvolumen oder Personalmangel
  4. Warum machen eure Mitarbeiter so viele Überstunden, wenn diese nicht vom Vorgesetzten angeordnet wurden? Unklare Aufgaben, schlechte Führung, fehlende Kontrollmechanismen, Zuverdienst oder Feriensparer etc.
  5. Was wollen wir durch diese Reglung erreichen? Rechtlich möglich, bedeutet nicht unbedingt wirtschaftlich sinnvoll. Rechtlich ist es definitiv möglich Überstunden wegzubedingen, aber was macht das mit euren Mitarbeitern? Werden sie immer noch i...
Madlen K.
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