26. November 2020

Ist die Lohnfortzahlung bei KH zu 100% geschuldet wenn die KTG von Beginn nur 80% zahlt?

Mitarbeiterin im 5. DJ, 2 Monate Krankschreibung. Im EAV wird die Berner Skala erwähnt und in einem weiteren Abschnitt Folgendes:

Der AG kann durch schriftliche Vereinbarung seine Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR OR324a ablösen, indem er eine Versicherung für ein Taggeld von wenigstens 80% des Bruttolohnes abschliesst. Wird eine aufgeschobene Versicherung vereinbart, so hat der Arbeitgeber - soweit ein Anspruch des AN nach OR324a besteht - während der Aufschubzeit dieselben Leistungen wie das KTG zu erbringen.

Wie ist das zu verstehen? Gemäss Bernenskala hätte sie 3 Monate zu 100% Lohnfortzahlung. Wenn ich aber den anderen Abschnitt lese kann ich auch vestehen, dass wenn eine KTG vorhanden ist, diese in ihrem Fall ab Tag 1 giltet und sie somit ab Tag 1 nur 80% Lohn hat. Wäre das dann nicht eine Schlechterstellung gegenüber dem OR?

Danke für eure Hilfe!

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Eine KTG-Versicherung, die während 730 Tagen 80% des Lohnes bezahlt (meistens mit einer Wartefrist von 30 Tagen) gilt gemäss Bundesgericht als gleichwertige Lösung zur Lohnfortzahlungspflicht des AG, die das OR vorsieht. In Art. 324a Abs. 4 OR steht "Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Regelung getroffen werden, wenn sie für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist."

Der Arbeitnehmer erhält zwar nic...

Roy L.
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