04. Juni 2024

Ferienbezug bei Teilzeitarbeitsunfähigkeit (ganztägig)?

Eine Mitarbeitende ist zu 60% krankgeschrieben. Die 40% Teilzeitarbeitsfähigkeit darf sie an zwei kompletten Tagen leisten; Montag und Dienstag, den Rest der Woche ist sie dann Krank. Ihr normales Arbeitspensum beträgt 100%.

Nun nimmt sie in zwei aufeinander folgenden Wochen jeweils am Montag und Dienstag Ferien, Mittwoch bis Freitag lässt sie “normal” auf Krank laufen. Die Ferien werden ihr normal abgebucht, dafür erhalten wir keine Krankentaggelder und die Lohnkürzung fällt ebenfalls weg.

Was haltet ihr davon? Ich empfinde es als unfair sämtlichen Mitarbeitenden gegenüber, welche ihre 40% Arbeitsunfähigkeit in 5 Tagen leisten (was eigentlich auch der Normalfall ist). Wir können allerdings nicht beweisen, dass sie in den Ferien war.

2 Antworten

Ich würde hier das Gespräch mit ihr suchen und auch ein bisschen auf ihre Fairness setzten. Ihr ermöglicht es ihr ja bereits, statt an 5 Tagen nur an 2 Tagen zu arbeiten.

Ich würde allgemein aber dazu tendieren, ihr die vollen 2 Wochen Ferien abzuziehen. Meine Überlegung: Egal ob zwei Wochen am Stück oder nur eine, sie arbeitet die ganze Woche nicht, was 5 T...

Geraldine F.
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Der Bezug einzelner Ferientage ist kein Problem, sofern im gleichen Jahr die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Wochen am Stück auch bezogen werden (Art. 329c Abs....

Ronald B.
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