05. April 2019

Ferienanspruch bei ganzjähriger Teilarbeitsfähigkeit?

Mitarbeiter ist während eines ganzen Jahres (und länger) zu 50% arbeitsunfähig = nach Karrenzfrist von 30 Tagen erfolgt für den Rest des Jahres auf 50% die Ferienkürzung, was zu einem Ferienanspruch deutlich unter den gesetzlich vorgegebenen 4 Wochen pro Jahr führt. Beim Ferienbezug richten wir uns daran aus, dass es keine halbe Ferienfähigkeit gibt und somit ganze Ferientage zu beziehen sind (KTG-Leistungen ruhen). Ist es zulässig, dass somit jemand keine 4 Wochen Ferien im Jahr beziehen kann.

Vielen Dank für eure Antworten. Barbara Gloor

2 Antworten

Guten Tag Frau Gloor

Die Kürzung der Ferien ist ein komplexes Thema. Zunächst ist mir unklar, warum Sie die Ferien bereits ab dem 1. Monat kürzen wollen. Dies ist gemäss Gesetz nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer an der Verhinderung der Arbeit ein Verschulden trägt. Wenn er aber krank und deshalb arbeitsunfähig ist, so ist dies in der Regel unverschuldet und eine Kürzung der Ferien wäre erst nach einer Karenfrist ...

Roy L.
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Ich möchte nur ein, zwei Punkte zu Roys Antwort hinzufügen.

Es gib keine halbe Ferienfähigkeit = Wo steht denn das? Es ist durchaus möglich, je nach Art der Erkrankung, sich mit halben Ferientagen zu erholen. (z.B. Psychische Erkrankungen) KTG würde ich nicht ru...

Peter Z.
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