12. Oktober 2022

Feiertage Teilzeit & Einfluss Modell (Feiertage proportional Pensum) auf unverschuldete Absenzen?

Folgende Ausgangslage: Wir werden unsere Feiertagsregelung für Teilzeiter per neuem Jahr anpassen. Gleichbehandlung aller MA (Vollzeit/Teilzeit) bzgl. Feiertagen, d.h. die Feiertage werden proportional zum Pensum gewährt (unabhängig davon, an welchen Wochentagen gearbeitet wird).
Wir haben z. Bsp. zwei Teilzeitmitarbeiter (Job-Sharing) die grundsätzlich an je zwei fixen (vertraglich vereinbart) Wochentagen arbeiten (jedoch auch an anderen Tagen sind Homeoffice Stunden möglich). Sie arbeiten also nicht 5 Tage im prozentualen Pensum. Wir haben ein flexibles Gleitzeitmodell.
In unserem Absenzen-/Feriensystem werden wir im System aufgrund der neuen Regelung bei Teilzeitmitarbeitenden jeden Tag mit 4 Stunden hinterlegen (bei Pensum 50% mit 20 Std./Woche).
Folgende Fragen sind bei den Mitarbeitern aufgetaucht z. Bsp. bei Krankheit oder Betreuung krankes Kind (unverschuldete Abwesenheiten): Bsp. Falls die Mitarbeiterin am Montag und Donnerstag jeweils fix arbeitet und Montag krank ist, werden ihr in unserem System für Krankheit an einem Montag 4.0 Stunden (bei Pensum 50%) gutgeschrieben. Sie müsste sozusagen 4.0 Std. irgendwann ''unverschuldet'' nacharbeiten. Anders sieht es aus, wenn sie von Montag bis Mittwoch krank wäre, dann würden ihr 12 Stunden (3x 4 Std.) gutgeschrieben gemäss unserem Absenzsystem. Sie müsste dann am Donnerstag sozusagen nur noch 4 Stunden arbeiten. Manchmal profitiert man, manchmal weniger.
Wie beurteilen Sie diese Situation rechtlich?

1 Antwort

Ein Fehlentscheid wohl aufgrund des Drucks gewisser Teilzeiter, die sich benachteiligt fühlen und nicht verstehen, dass Feiertage nun mal an den Tagen stattfinden, an denen sie stattfinden, nicht vorher und nicht nachher.

Wenn Arbeitstage vertraglich vereinbart sind, muss man sich daran halten. Wenn ein Feiertag auf einen dieser Arbeitstage fällt, dann hat derjenige halt Glück gehabt (oder sich beim Aushandeln des Vertrages etwas überlegt). Und wenn ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag fällt, dann hat man Pech gehabt bzw. hat eh die Möglichkeit zu feiern.

In den Systemen werden die Arbeitsverträge und Regelungen abgebildet. Wenn man jetzt nur wegen der Feiertage eine Sollzeit von 4 Stunden hinterlegt, obwohl an diesem Tag laut Vertrag eigentlich 8 Stunden gearbeitet werden müssten, ist das unschön und führt unweigerlich zu den geschilderten Problemen.

Normalerweise weiss man lange im Voraus (das wetterabhängige Kinderfest in St. Gallen mag eine Ausnahme sein), wann der Feiertag stattfindet, und deshalb wäre es einfach, d...

Ronald B.
0 Bewertungen

Schließen