01. Februar 2022

Familiennachzug aus Drittstaat erstmalige Anstellung?

Hallo zusammen

Wir würden gerne eine Haushaltsangestellte in einer Kita anstellen, die aus einem Drittstaat kommt, aber als Familiennachzug mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit gilt. Sie hat die Bewilligung B und hatte bisher noch keine Anstellung in der Schweiz.

Wie wäre hier das Vorgehen? Müssen wir die Anstellung einfach melden, da sie ja bereits berechtigt ist eine Erwerbstätigkeit auszuführen?

Herzlichen Dank im Voraus!

2 Antworten

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Madlen K.
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Nicole K.
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