Dienstwagen bei Freistellung
Liebe Mitglieder
Ein GL Mitglied wird freigestellt mittels Aufhebungsvertrag. Dienstwagen soll bis Ende der Kündigungsfrist bei ihm bleiben. Kennt ihr andere Handhabungen ?
Herzlichen Dank.
1 Antwort
Bei der Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs/Firmenwagens wird meist auch geregelt, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch während der Kündigungsfrist, während einer Freistellung oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit nutzen darf und ob bzw. inwieweit das Fahrzeug für Privatfahrten genutzt werden darf. Das Geregelte gilt dann.
Wenn man später, bspw. als Teil eines Aufhebungsvertrags...