08. Januar 2019

Darf man Verträge mit flexiblen Start- und Enddaten machen?

Guten Nachmittag

Darf man einen Vertrag für eine Mutterschaftsvertretung flexibel formulieren, wie beispielsweise so: Das Startdatum, das Pensum wie auch das Enddatum des Vertrages ist abhängig von der Arbeitsfähigkeit und Dauer der Mutterschaft der zu vertretenden Person.

Oder gibt es da andere Formulierungen, die man in diesem Fall verwenden darf um nicht bei jedem neuen Arztzeugis der Schwangeren den Vertrag anpassen zu müssen?

Danke für Eure Mithilfe!

1 Antwort

Man darf, denn es besteht Vertragsfreiheit. Ob du so aber jemanden findest, der das auch unterschreibt ist fraglich.

Hier würde ich einen sogenannten - und ungeliebten - Abrufvertrag erstellen. Aber Achtung, es gibt Abrufverträge mit Befolgungspflicht (welche aber etwas kostet, da die Person auf den Abruf wartet, also eine Art Pikett hat) und auch die Möglichkeit die Leistung abrufen zu wollen und der Mitarbeitende kann Nein sagen (A'vertrag ohne Befolgungspflicht).

Da du fairerweise das Unternehmerrisiko (jemand ist zu viel angestellt, weil Mami wieder unerwartet früher kommt) nicht auf die Aushilfsperson abwä...

Peter Z.
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